KONSENS bietet Erleichterungen beim Elterngeldantrag:
Einkommensdaten werden nach dem Once-Only-Prinzip digital abgerufen

Mit dem elektronischen Abruf von Einkommensdaten aus Einkommensteuerbescheiden bietet KONSENS eine konkrete Erleichterung für Eltern. Die digitale Lösung folgt dem Once-Only-Prinzip, welches das Ziel verfolgt, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten und Nachweise nur einmal an die Verwaltung übermitteln müssen und diese dann unter den verschiedenen Behörden sicher geteilt und wiederverwendet werden können. Das ermöglicht den Elterngeldstellen, erforderliche Einkommensdaten mit Zustimmung der Eltern direkt bei den Finanzverwaltungen abzurufen.
Was bislang mit zusätzlichem Aufwand verbunden war, wird nun deutlich vereinfacht
Eltern müssen ihrem Elterngeldantrag keine Steuerbescheide mehr beifügen oder nachreichen. Die zuständige Elterngeldstelle ruft die erforderlichen Daten elektronisch bei der Finanzverwaltung ab. Die Informationen stehen in der Regel innerhalb eines Tages strukturiert und automatisch weiterverwendbar zur Verfügung und werden direkt in die Fachverfahren der Elterngeldstellen übernommen. Rückfragen und Verzögerungen entfallen weitgehend, Bearbeitungszeiten verkürzen sich spürbar.
Die technische Grundlage des Datenaustauschs bilden die sogenannten DAME-Strukturen der Länder. DAME steht für Data Warehouse, Auswertungen und Business-Intelligence-Methoden und bezeichnet eine etablierte IT-Architektur der Steuerverwaltungen, über die steuerliche Daten sicher gespeichert, ausgewertet und länderübergreifend bereitgestellt werden können. Anfragen der Elterngeldstellen werden anhand der Steueridentifikationsnummer geprüft, die vorhandenen Daten konsolidiert und anschließend an die anfragende Stelle zurückübermittelt.
Auch bei Zusammenveranlagungen ist der Datenschutz umfassend berücksichtigt: Einkommenswerte, die beide Steuerpflichtige betreffen, werden nur übermittelt, wenn die Einwilligung beider Personen vorliegt. Entsprechende rechtliche und datenschutzrechtliche Vereinbarungen wurden im Vorfeld verbindlich geregelt.
Der elektronische Einkommensdatenabruf wird derzeit in Bremen genutzt und zeigt exemplarisch, wie KONSENS durch koordinierte Zusammenarbeit, rechtssichere Verfahren und bestehende IT-Strukturen konkrete Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung erreicht. Die Lösung ist so konzipiert, dass sie perspektivisch von weiteren Ländern und Elterngeldstellen genutzt werden kann.
Das Vorhaben ist Teil eines fach- und länderübergreifenden Digitalisierungsansatzes im Rahmen der FITKO (Föderale IT-Kooperation). Die FITKO unterstützt Bund und Länder bei der gemeinsamen Entwicklung und Steuerung digitaler Verwaltungsleistungen und schafft organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung.
Der Einkommensdatenabruf für das Elterngeld zeigt, wie durch KONSENS bürgerfreundliche, effiziente und skalierbare digitale Lösungen entstehen, die Verwaltungsprozesse vereinfachen und gleichzeitig den Service für Familien verbessern.