19 Verfahren bilden das operative Herz des Vorhabens KONSENS – und alle tragen dazu bei, die IT der Steuerverwaltung zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Wo sie ansetzen und wer profitiert, zeigt folgender Überblick:
BIENE
Ziel von BIENE ist es, ein einheitliches Programm zur Steuererhebung für alle Länder zur Verfügung zu stellen.
Bei der Steuererhebung geht es darum, die festgesetzten Steuern einzunehmen. Dabei gilt es zum Beispiel Fälligkeiten zu berücksichtigen, Ein- und Auszahlungen zu dokumentieren, Mahnungen oder Erstattungen anzustoßen. Verjährungen und Zahlungserinnerungen spielen ebenso eine wichtige Rolle. Der gesamte Zahlungsverkehr mit den Banken und die Buchführung werden in BIENE abgebildet.
Durch moderne IT-Standards und Automatisierungen ist eine effiziente und jederzeit transparente Abwicklung sämtlicher Steuererhebungsaufgaben möglich. Technische Hemmnisse entfallen, Kommunikationswege werden erleichtert und Abläufe vereinfacht. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das bundesweit einheitliche moderne IT-Programm ebenfalls eine Vereinfachung: die gesamte Abwicklung zum Thema Steuern wird übersichtlicher und zugänglicher, die Aufgaben und Prozesse der Steuerverwaltung dadurch aussagefähiger und verständlicher.
Zuständige Länder: Bayern und Niedersachsen, Verfahrensmanagement in Bayern
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
BuStra
Ist gegen eine bestimmte Person ein Steuerstrafverfahren einzuleiten? Das können die zuständigen Stellen künftig mit einer bundesweit einheitlichen Software herausfinden, die die Bearbeiterinnen und Bearbeiter sowohl in der Bußgeld- und Strafsachenstelle als auch in der Steuerfahndung unterstützt:
- von der Aufnahme einer Anzeige
- über sämtliche Phasen des Ermittlungsverfahrens
- unter einem einheitlichen Ordnungsmerkmal.
Inwieweit Strafsachenstellen und die Steuerfahndung bislang überhaupt automationsgestützt arbeiten, unterscheidet sich von Land zu Land. Das ändert sich mit dem neuen Fallbearbeitungssystem. Die vielfältigen im Ermittlungs- und Strafverfahren benötigten Dokumente können per Knopfdruck erzeugt werden, gesetzliche Rahmenbedingungen sind einheitlich umgesetzt, statistische Auswertungen und die Erstellung der Bundesstatistiken sowie die Unterstützung von Leitungsfunktionen werden ermöglicht. Darüber hinaus bietet das Produkt die Basis für einen perspektivischen elektronischen Datenaustausch zwischen den Bundesländern sowie mit den Gerichten.
Zuständiges Land: Niedersachsen
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
DAME
Schnelle Analyse, einheitliche Auswertung: Am Ende der Datenverarbeitungskette führt DAME die Informationen aus den KONSENS-Verfahren zusammen.
Das Ziel dabei? Möglichst wenig dem Zufall zu überlassen, zusätzliche Erkenntnisse gewinnen und Entscheidungsprozesse verbessern. Statt Einzeldaten bietet DAME einen Überblick: So lässt sich beispielsweise konkreter voraussagen, was Gesetzesänderungen im Steuerbereich bewirken. Die eigene Datenbank und die Auswertungen im eigenen System entlasten andere Verfahren – die Kolleginnen und Kollegen können sich so auf ihre Aufgaben konzentrieren und Steuerfälle schneller bearbeiten.
Zuständige Länder: Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen, Verfahrensmanagement in Nordrhein-Westfalen
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
ELFE
Wie hoch ist meine Steuerschuld? Zwischen Steuererklärung und -bescheid steht die Festsetzung, ohne die der Staat erst gar keine Steuern einnehmen könnte. Hier kommt das Verfahren ELFE mit seiner automationstechnischen Lösung für ein einheitliches Besteuerungsverfahren in den Finanzämtern ins Spiel: ELFE verarbeitet die Daten, die elektronisch über ELSTER bzw. über die Steuererklärungsvordrucke eingehen, und erstellt daraus Steuerbescheide, die die Rechenzentren der Steuerverwaltungen versenden.
Wichtige Erfolge bisher? Die Bearbeitungsdialoge in den Finanzämtern sind vereinheitlicht. Einheitliche Datenhaltungssysteme stehen bereit. Rechtsänderungen müssen bundesweit nur einmal programmiert werden. Als nächstes steht nun die schrittweise Abkehr von Großrechnersystemen an.
Zuständige Länder: Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen
Verfahrensmanagement in Bayern, weitere Mitarbeit durch die Länder Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen.
ELSTER
ELSTER – die elektronische Steuererklärung ist ein gemeinsames E-Government-Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des Bayerischen Landesamtes für Steuern. ELSTER ist die größte sowie bekannteste E-Government-Anwendung Deutschlands.
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger setzen auf ELSTER – den elektronischen Draht zum Finanzamt, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden und Steuerbehörden werden damit sicher, effizient, digital und medienbruchfrei übertragen. Die Anwendungen sind so komfortabel, dass mittlerweile vier Fünftel aller Einkommensteuererklärungen über ELSTER eingehen. Papierformulare gehören somit zunehmend der Vergangenheit an.
Durch das digitale ELSTER-Verfahren wird bereits bei der Erstellung der Steuererklärungen eine hohe Datenqualität für die Weiterverarbeitung in den Steuerbehörden erreicht. Dadurch werden unter anderem wertvolle Ressourcen eingespart. ELSTER wird seit 1996 stetig weiterentwickelt, um zeitgemäße Serviceanwendungen erweitert und an die Nutzerbedürfnisse angepasst.
Mit ELSTER steht dem Steuerbürger eine moderne, barrierefreie und plattformunabhängige Plattform zur Übermittlung von Steuererklärungen, elektronischen Anträgen und Mitteilungen zur Verfügung. Zukünftige Herausforderungen sind unter anderem der weitere Ausbau der vorausgefüllten Steuererklärung, die Übermittlung von elektronischen Belegen sowie der digitale Einkommensteuerbescheid.
Zuständiges Land: Bayern
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
GDA
Gut, wenn man findet, was man sucht – noch besser, wenn andere einem helfen, wenn mal etwas fehlt: Hier setzt GDA an, die einheitliche Ablageplattform für Dokumente und Daten. Sie schafft die Basis für eine elektronische Akte in KONSENS.
GDA nimmt Dokumente und Daten aus allen KONSENS-Verfahren entgegen und stellt diese über eine Schnittstelle überall und jederzeit wieder zur Verfügung. Die Verfahren können so ihre Ablage auslagern, damit auch andere darauf zugreifen können. Das Teilen der Dokumente ist einfach, zentrale Informationen sind schnell und für alle abrufbar – wenn sie gebraucht werden und wo sie gebraucht werden. Vorteile hat das viele: weniger Papier zum Beispiel, effizientere Prozesse und neue Arbeitsweisen. Denn auch Heimarbeit wird so erleichtert.
Zuständiges Land: Baden-Württemberg
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
GeCo
Damit die Prozesse bei KONSENS über die Verfahren hinweg konsistent gesteuert werden können, muss das Zusammenspiel der beteiligten Softwarekomponenten funktionieren. Hier kommt GeCo ins Spiel.
GeCo stellt den KONSENS-Verfahren die Komponenten der technischen Zielarchitektur bereit und steuert damit die verfahrensübergreifenden Geschäftsprozesse (VGP) in KONSENS. Dadurch ist zum Beispiel sichergestellt, dass zusammengehörende Daten auch in allen beteiligten Verfahren gespeichert sind und entsprechend bei Fehlern überall verworfen werden.
Wem GeCo so nutzt? Den Bearbeitern im Finanzamt, die mit den KONSENS-Verfahren arbeiten, denn erwartet wird auch, dass die Anwendungen so robuster und qualitativ besser werden. Den Entwicklerinnen und Entwicklern, die dadurch auf die Erfahrungen der Kollegen zurückgreifen können. Und schließlich profitieren auch Bürgerinnen und Bürger von beschleunigten und harmonisierten Prozessen zwischen den Finanzämtern – etwa nach einem Umzug.
Auftragnehmendes Land: Nordrhein-Westfalen
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
GINSTER
Wer, wo, was? Damit Briefe ankommen oder Zahlungen ihr Ziel erreichen, müssen die »Stammdaten« stimmen: Name, Anschrift, Bankverbindung und Daten zur Steuerpflicht zum Beispiel. Sie sind die Schnittstelle des integrierten und automatisierten Besteuerungsverfahrens – und sie werden im Verfahren GINSTER verwaltet.
Andere Verfahren können auf diese Querschnittinformationen zugreifen, die bei der Namensabfrage und beim Datenaustausch helfen und Anwenderinnen und Anwender von Routinetätigkeiten entlasten. Dabei sind sorgfältig gepflegte Stammdaten nicht nur die Basis für eine effiziente und gerechte Besteuerung, sondern machen auch weitere Digitalisierungsvorhaben möglich – elektronische Anträge, Unterstützung bei der digitalen Bekanntgabe von Verwaltungsakten und sonstigen Schreiben oder die Verwaltung elektronischer Vollmachten beispielsweise.
Zuständiges Land: Hessen
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
InKA
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung eindämmen, Transparenzstandards stärken: Beim internationalen Austausch von Steuerdaten kommt das Verfahren InKA ins Spiel.
So organisiert und koordiniert InKA den automatisierten Informationstransfer von den Ländern über das Bundeszentralamt für Steuern ins Ausland und stimmt sich dabei mit dem Bund und den Ländern ab, zum Beispiel über die Anforderungen und die Datenqualität. Gleiches gilt, wenn internationale Daten über das Bundeszentralamt zurück an die Länder weitervermittelt werden.
Was passiert in der EU, was in der OECD? Auch über diese Rahmenbedingungen informiert InKA die Länder, KONSENS-Gremien und -Verfahren. Und der elektronische Austausch funktioniert: Als erster Mitgliedsstaat konnte Deutschland seiner Verpflichtung zum automatisierten Datenaustausch innerhalb der EU nachkommen.
Zuständiges Land: Niedersachsen
KapESt
Im Verfahren KapESt wird sichergestellt, dass die bestehende Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen erfüllt werden kann – parallel zu den Landesverfahren der Festsetzung und Erhebung.
Neben der einbehaltenen Kapitalertragsteuer werden auch Kirchensteuerbeträge angemeldet, die an die erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaften weitergeleitet werden. Die elektronischen Anmeldungsdaten dienen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs als Grundlage für eine differenziertere Zerlegung des Kapitalertragsteuer-Aufkommens.
Zuständiges Land: Nordrhein-Westfalen
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
KDialog
Egal in welchem Bundesland: Überall greifen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter über dieselbe integrative Schnittstelle auf die KONSENS-Leistungen zu – dank »universellem Finanzamtsarbeitsplatz« (UNIFA). Mit querschnittlichen Anwendungen wie eAkte, ePosteingang, Wiedervorlage und Auftragsübersicht sowie den Benutzerdialogen der KONSENS-Automationsverfahren ist UNIFA das wichtigste Produkt, das im Verfahren KDialog entwickelt wird.
Wie profitieren die Bürgerinnen und Bürger? KDialog stellt sicher, dass die verwaltungsinternen Abläufe automationsgestützt, effizient und papierlos abgewickelt werden können. Nur so werden sie für moderne Dienstleistungen wie elektronische Anträge und Bescheide anschlussfähig. Außerdem sind die Schulungs- und Einarbeitungsphasen kurz: Die Bedienung der Anwendungen ist nachvollziehbar, die Dialoge einheitlich gestaltet. Das macht die Arbeit effizient und schnell.
Zuständiges Land: Bayern
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
LAVENDEL
Neustes Mitglied der KONSENS-Familie ist seit Januar 2020 das Verfahren LAVENDEL. Das Kürzel steht für „Lohnsteuerabzugsverfahren der Länder“ und löst den bisherigen missverständlichen Begriff „ElsterLohn II“ ab.
Kern des Verfahrens: die Verwaltung der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale für rund 43 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Festsetzung der Steuern auf den Arbeitslohn.
Zu den Leistungen der Kolleginnen und Kollegen bei LAVENDEL gehören auch alle unterstützenden Aufgaben, insbesondere:
- die Dialogoberfläche für die Bearbeitung im Finanzamt sowie die entsprechenden Support-Tools
- die Verwaltung der rund 2.300.000 Arbeitgeber, die am Verfahren teilnehmen
- die monatliche Bereitstellung der Änderungsdaten für circa 43.000.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- zentraler Support für die Finanzämter, Arbeitgeber und die rund 200 Hersteller von Lohnabrechnungssoftware
Für die automatisierte Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf Basis der Daten der Gemeinden und der Finanzämter ist seit dem 1. Januar 2020 der Bund zuständig.
Zuständiges Land: Nordrhein-Westfalen
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
Prüfungsdienste
Sie verfolgen ein hehres Ziel: die Wahrung der Steuergerechtigkeit. Im Alltag heißt das, dass Steuerprüferinnen und Steuerprüfer oft mehrere Jahre sowie verschiedene Steuerarten gleichzeitig prüfen müssen. Ein Taschenrechner reicht dafür längst nicht mehr aus – ohne Software lässt sich das komplexe deutsche Steuerrecht nicht anwenden.
Das Verfahren Prüfungsdienste bietet deshalb die nötige Unterstützung bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen oder Lohnsteueraußenprüfungen. Die Software erlaubt zum Beispiel komplexe Berechnungen und den direkten Zugriff auf relevante Daten und Fälle, Konzernstrukturen kann sie auch länderübergreifend darstellen – sogar im Außeneinsatz. Konzernverzeichnisse, Statistiken und andere Informationsdienste stellt das Verfahren ebenfalls bereit.
Zuständiges Land: Nordrhein-Westfalen
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
RMS
RMS (Risikomanagementsystem) hat das Ziel, das Risiko einer unzutreffenden Besteuerung in einem Steuerfall auf Basis der verfügbaren Daten automatisiert zu bewerten. Die Risikobewertung optimiert den Bearbeitereinsatz und hilft gezielt, Betrugsfälle zu vermeiden oder aufzudecken.
Als risikoarm eingestufte Fälle können vollautomatisch bearbeitet werden. Das entlastet sowohl die Finanzämter als auch die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, weil diese als risikoarm eingestufte Fälle nicht aufwändig geprüft werden müssen.
RMS leistet zudem einen Beitrag zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: durch die Digitalisierung von Steuerbelegen im Konsens-Mitteilungsverfahren (KMV). Arbeitgeber, Versicherungen und andere Organisationen stellen in immer größerem Umfang Daten, die für die Steuererklärung benötigt werden, maschinell zur Verfügung. Sukzessive wird so jede papiergebundene Mitteilung durch ein maschinelles Verfahren abgelöst.
Zuständige Länder: Bayern und Nordrhein-Westfalen, Verfahrensmanagement in Nordrhein-Westfalen
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
SESAM
Vom Formular in die elektronische Akte, ganz ohne händisches Abtippen: Mit SESAM werden Steuererklärungen, die noch auf Papier eingehen, gescannt und abgelegt, die erklärten Daten ausgelesen. In Zukunft sollen auch andere Schreiben so digitalisiert werden.
Das beschleunigt die Vorgänge in den Finanzämtern – und hilft vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Alltag, die dank elektronischer Akten auch von zuhause arbeiten können. Außerdem werden Auskünfte erleichtert. Und wer profitiert am meisten? Am Ende alle: Lassen sich die Daten einheitlich filtern und prüfen, führt das zu mehr Steuergerechtigkeit.
Zuständiges Land: Baden-Württemberg
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
StundE
Neben der Bearbeitung von Steuererklärungen gehören auch Anträge bezüglich der zu zahlenden Beträge zum Tagesgeschäft in den Finanzämtern. So sollen die Beträge zum Beispiel später (Stundung), gar nicht (Erlass) oder bei Unklarheiten erst nach Abschluss eines Rechtsbehelfs (Aussetzung der Vollziehung) gezahlt werden.
Im Verfahren StundE werden Softwarelösungen entwickelt und gepflegt, die die Bearbeiterinnen und Bearbeiter im Finanzamt bestmöglich bei dieser Aufgabe unterstützen. Sie werden dabei intuitiv durch die Software geführt und sämtliche Eingaben werden sofort abgeglichen.
Und die Bürgerinnen und Bürger? Diese bekommen dadurch Bescheide, wie sie sich wohl jeder wünscht: übersichtlich, verständlich und bundesweit in einheitlich hoher Qualität.
Zuständiges Land: Niedersachsen
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
VO
Ein Rad im Gesamtsystem mit großer Wirkung: Als Hilfe im Alltag bei Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen und Insolvenzverfahren trägt das Verfahren VO zur Durchsetzung des Steuerrechts in Deutschland bei.
Ob Daten zu Zahlungsmitteilungen oder Steuerrückständen – im Vollstreckungssystem fließen täglich Informationen aus den Erhebungsverfahren zusammen. Die Software schlägt dann vor, was abhängig vom Arbeitsstand als nächstes zu tun ist. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter im Arbeitsbereich Vollstreckung können die Maßnahme übernehmen und dafür gleich die passende Vorlage nutzen. Relevante Daten werden anschließend vom Vollstreckungssystem an das Erhebungsverfahren zurückgespielt.
Zuständiges Land: Nordrhein-Westfalen
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
ZANS
Stiller Helfer: Daten zur Sparzulage und zur Wohnungsbauprämie übermittelt und verarbeitet die Zentralstelle ZANS automatisch – für die Länder sowie rund 6.500 externe Partner wie Bausparkassen und Banken. ZANS ist also ein E-Government-Verfahren zur automatisierten Verarbeitung der Daten zur Sparzulage und Wohnungsbauprämie.
Der Vorteil für Bürgerinnen und Bürger: Wohnungsbauprämie und Sparzulage werden dadurch zentral, zuverlässig und zügig bearbeitet. Die im Land Berlin eingerichtete Zentralstelle überwacht zum Beispiel Sperrfristen und die zeitgerechte Auszahlung, koordiniert den Datenaustausch und ist Ansprechpartner gegenüber dem Bund.
Zuständiges Land: Baden-Württemberg – die zentrale Produktions- und Servicestelle sitzt in Berlin
MÜSt
Schärft den Blick aufs Wesentliche: Bei MÜSt geht es um zentrale Geschäftsprozesse der Finanzverwaltung – nämlich den Eingang der Steuererklärungen und die endgültige Steuerfestsetzung. Hier unterstützt das Verfahren Bearbeiterinnen und Bearbeiter mit verschiedenen Fachanwendungen und schnellen Übersichten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Steuerfälle dadurch automationsunterstützt überwachen und haben immer den gesamten Vorgang im Auge. Bei der Bearbeitung eines Steuerfalls sehen sie die sogenannten Überwachungstatbestände: Steht zum Beispiel noch eine Steuererklärung aus? Auch offene Aufgaben werden angezeigt, Erinnerungen und Zwangsgeldandrohungen können automatisch versendet werden.
Zuständiges Land: Bayern
Möchten Sie Ihr Wissen über die KONSENS-Verfahren testen? Dann lösen Sie doch das Rebus-Rätsel. Viel Spaß beim Rätseln!